Lexikon -Mietfahrzeug
Der Versicherer stellt ein Ersatzfahrzeug ab einer bestimmten Entfernung, bis das versicherte Fahrzeug wieder fahrbereit, zur Verfügung steht.
a) Wenn der Schadenort z.B. weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, steht der Ersatzwagen für eine bestimmte Anzahl von Tagen zur Nutzung .
b) Wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, verlängert sich die Nutzung des Mietfahrzeuges um eine bestimmte Anzahl an Tagen.